Kostenfreie Nachhilfe mit staatlicher Förderung
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder
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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) - Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
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Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten
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für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird
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deren Familien Wohngeld (WoGG) erhalten und sie in der Wohngeldberechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt sind.
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Sie benötigen nichts weiter als eine schriftliche Bestätigung von der Schule Ihres Kindes darüber, dass bei Ihrem Kind Nachhilfe-Bedarf besteht.
Wir übernehmen die komplette bürokratische Abwicklung rund um die Abrechnung sowie die Kontaktaufnahme zum Jobcenter. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern!
Für mehr Informationen rufen Sie uns gerne an!